Die Perspektive des Beschuldigten oder die des Geschädigten muss im Strafprozess dargestellt und vom Gericht zur Kenntnis genommen werden. Eine Aufgabe die laut Gesetz auch der Staatsanwaltschaft obliegt. Die Staatsanwaltschaft führt die Anklage und ist damit zivilrechtlich gesprochen „Partei“ des Strafverfahrens. Zuweilen versteht sich die Staatsanwaltschaft als „Kavallerie der Justiz“ und ist in der Praxis häufig mehr an der Verfolgung des Strafanspruchs interessiert, als daran, die den Beschuldigten entlastenden Momente oder die für den Geschädigten relevanten Umstände zu ermitteln. Um die Rechte des Beschuldigten bzw. des Geschädigten effektiv wahrnehmen zu können, ist die Herbeiziehung eines Strafverteidigers bzw. eines Opfervertreters hilfreich, oftmals sogar notwendig.
Gerne berät Sie Rechtsanwalt Michael Hock im Strafverfahren. Ziehen Sie uns möglichst frühzeitig hinzu. Egal ob Sie selber Opfer einer Straftat geworden sind oder Ihnen ein strafbares Verhalten zur Last gelegt wird: Wir sorgen dafür, dass die Ihnen zustehenden Rechte von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auch beachtet werden.
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