Für jedes Rechtsgebiet sind eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze einschlägig. Kommt es zu einem Streit oder gar einer Klage über einen bestimmten Sachverhalt, muss daher zunächst einmal ermittelt werden, welches Rechtsgebiet dabei maßgeblich („einschlägig“) ist. Um das herauszufinden, spricht der Jurist gerne einmal von der Einordnung in einen „Lebenssachverhalt“. Wir erklären Ihnen hier gerne, was es damit auf sich hat.
Vorab: Unsere Kanzlei in Köln hat ihren Schwerpunkt im Bereich des allgemeinen Zivil–, des Straf-, des Medien– und des IT-Rechts. Damit können natürlich auch noch andere Rechtsgebiete zusammenhängen, zu denen Sie Rechtsanwalt Michael Hock ebenfalls kompetent berät. Darüber hinaus stehen wir Ihnen aber einzelfallabhängig auch in anderen juristischen Fragestellungen zur Seite. Sprechen Sie uns dazu gerne persönlich an!