Die Rechtsprechung setzt sich mit aktuellen und konkreten Fragestellungen in der Praxis auseinander und ordnet neue Sachverhalte in die bestehenden gesetzlichen Regelungen ein. Dabei wird oftmals die Grenze zwischen Rechtsauslegung und schöpferischer neuer Rechtschöpfung überschritten. Ein spezialisierter Anwalt behält diese Entwicklungen stets im Blick. Schließlich muss er als Rechtsanwender das auf diese Weise entwickelte „Richterrecht“ bei der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts unbedingt berücksichtigen. Er dient seinen Mandanten als Vermittler zwischen ihren praxisorientieren Fragen und deren aktueller rechtlichen Beurteilung.
Rechtsanwalt Michael Hock berät Sie umfassend und kompetent zu all Ihren Fragen rund um das IT-Recht – und stellt sicher, dass Sie von aktuellen Entwicklungen vor Gericht nicht unangenehm überrascht werden.
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