Die Parteien eines Zivilrechtsstreites müssen demnach schon frühzeitig klären, welcher Sachverhalt dem Gericht mitgeteilt werden soll. Dabei müssen sie berücksichtigen, wie die Darlegungs- und Beweislast verteilt ist. Sie müssen also jeweils für sich die Frage klären, wer verpflichtet ist, vor Gericht bestimmte Umstände vorzutragen. Und sie müssen schon frühzeitig in Erwägung ziehen, ob die Gegenseite diese Umstände anders sieht oder (auch das soll vorkommen) schlichtweg lügen wird. Darauf gilt es sich rechtzeitig vorzubereiten, wobei Ihnen unsere Kanzlei gerne hilft.
Vor Gericht wird jedenfalls in aller Regel der Darlegungsbelastete auch einen Beweis für seine Behauptung anbieten müssen. Dies kann durch Zeugen, Inaugenscheinnahme, Sachverständigengutachten oder Urkunden geschehen. Hier muss am besten vorgerichtlich geklärt werden, welche Beweise zur Verfügung stehen, und wie aussagekräftig diese Beweise jeweils sind. Rechtsanwalt Michael Hock prüft genau das kompetent im Vorfeld und gibt Ihnen eine fundierte Bewertung.
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