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Medienrecht

Das Medienrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet durch die Rechtsprechung geprägt worden. So haben sich über die Jahre bestimmte Rechtsfiguren entwickelt, Rechtsposition mehr und mehr konturiert (bspw. das Persönlichkeitsrecht) und eine juristische Praxis gefestigt.

Mit der Entwicklung des Internets mussten auch hier neue Wege und Lösungen gefunden werden.

 

Das Medienrecht tangiert unterschiedliche Rechtsbereiche: das Persönlichkeitsrecht, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Pressefreiheit, das Recht des Rundfunks, Film- und Kunstrechte, Urheberrechte, sowie das Recht an Domains um nur einige Teilbereiche zu nennen.

Fragen, die überwiegend durch das Medienrecht beantwortet werden können:

  • wie darf von Dritten öffentlich über mich berichtet werden? Dies betrifft auch die Darstellung auf Internetplattformen.
  • Welche Ansprüche stehen mir zu bei Falschdarstellungen bspw. im Internet?
  • Was darf ich öffentlich äußern?
  • Hinsichtlich welcher Informationen habe ich einen Auskunftsanspruch?
  • Welche Rechte sind urheberrechtlich geschützt? Was kann bei einem Verstoß unternommen werden? 
  • Wie kann ich mich wehren, wenn ich zu Unrecht auf Unterlassen in Anspruch genommen werde?